Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie

Bis Ende Juli werden noch Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entgegengenommen. Die Bundesregierung hat bei der Gliederung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zwar auf die 17 von den Vereinten Nationen definierten Sustainable Development Goals und ihre 169 Unterziele gesetzt, doch der Entwurf enthält keine konkreten Zielvorgaben für 2030. Die deutschen Energie- und Klimaziele sollten sich an den Zielsetzungen orientieren, die auf der Weltklimakonferenz in Paris formuliert worden sind. Die Steigerung der Energieeffizienz wird thematisiert, aber kein konkretes Ziel genannt, das bis 2030 umgesetzt werden soll.

 

 
“Unseres Erachtens müsste eine explizitere Betrachtung der Rolle der Nachhaltigkeit als zentrales Element der europäischen Politik unbedingt Bestandteil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sein. Viele Politikbereiche können ohne die europäische Dimension nicht nachhaltig gestaltet werden”, kritisiert der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in seiner Stellungnahne. Für die konkrete Umsetzung der Strategie empfiehlt die Organisation, in allen Ressorts Beauftragte für die Nachhaltigkeitsstrategie zu benennen und diese mit einem Budget auszustatten.

 

Eine nur nachrichtliche Mitbehandlung des Themas Nachhaltigkeit am Rande von strategischen Ressortaufgaben reiche nicht aus. Die Beauftragten sollten über ihren jeweiligen Ressortchef dem Staatssekretärsausschuss gegenüber berichtspflichtig sein. “Im Rahmen der koordinierenden Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist ein Budget-Titel zu schaffen, der im Falle mangelnder Zielerreichung für entsprechende Maßnahmen zur Beratung und konzeptionellen Unterstützung eingesetzt werden kann.”

 

Auch im Bundestag müsse Nachhaltigkeit künftig ein Thema sein: “Wir schlagen eine jährliche Plenardebatte im Nachgang zum öffentlichen Nachhaltigkeitsgipfel der RNE-Jahreskonferenz vor, die den Stand der Nachhaltigkeitsstrategie bewertet. Das Plenum des Bundestages sollte die Perspektiven der Nachhaltigkeitspolitik erörtern.” Eine weitere Forderung sieht vor, das längst veraltete „Stabilitätsgesetz“ zur Definition des so genannten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu überarbeiten und Nachhaltigkeit als eine zentrale ordnungsrechtliche Größe zu berücksichtigen.

 
Die Stellungnahmen zum Regierungsentwurf, der voraussichtlich im Herbst verabschiedet werden soll, können bis Ende Juli an nachhaltigkeitsdialog@bpa.bund.de geschickt werden.

 

Foto: Svea Pietschmann, © Rat für Nachhaltige Entwicklung

 

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