Ökodesign-Anforderungen für Leuchtmittel

In Brüssel soll in den kommenen Tagen die Entscheidung fallen, welche Leuchtmittel in der Film-, Fernseh- und Veranstaltungsbranche nach der neuen europäischen Ökodesign-Verordnung künftig weiter verwendet werden dürfen. Die Verordnung zielt darauf ab, durch bestimmte Effizienz-Anforderungen den Energieverbrauch von sämtlichen Leuchtmitteln mit 60 bis 82.000 Lumen zu reduzieren.

 

Im ersten Entwurf, der in der europäischen Film-, Fernseh- und Veranstaltungsbranche für Aufregung gesorgt hatte, war unter anderem ein Verbot für die Produktion und den Import von Halogenlampen bis 2.500W vorgesehen, das weitreichende Folgen gehabt hätte. Der komplette Austausch von funktionsfähigen Geräten hätte nicht nur zu einer massiven finanziellen Belastung für die Betriebe, sondern auch zu künstlerischen Einschränkungen geführt, da es für zahlreiche Beleuchtungsaufgaben keinen gleichwertigen Ersatz für Halogenscheinwerfer gibt.

 

Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren im Mai 2018, bei dem die Branche Stellung dazu nehmen konnte, hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf verfasst, in dem fast alle Tungsten-Halogen-Leuchten von dem Verbot der Inverkehrbringung ausgenommen sind. Die Branche sieht in der EU-Verordnung noch weiteren Nachbesserungsbedarf, denn in den neuen EU-Vorgaben ist unter anderem vorgesehen, dass der Standby-Strombedarf nicht 0,5 Watt überschreiten darf.

 

Die  Task Force Stage Lighting and Film TV/ Production, in der sich Vertreter aus dem Medien- und Veranstaltungstechnikbrereich aus ganz Europa zusammengeschlossen haben, fordern weitere Ausnahmen von den Ökodesign-Anforderungen:

• Standby-Leistung: Lichtquellen und Steuergeräte mit hohen Signalraten für szenische Beleuchtung sollen ausgenommen werden
• Für farbveränderliche Lichtquellen ist die Definition des Grünbereichs sehr eng. Derzeit ist die Wellenlänge für grünes Licht mit 520 – 570 Nanometer definiert. Die EU-Verordnung sieht vor, Leuchten zur Farbabstimmung und die Definition von grünem Licht auf den Bereich von 520 – 540 Nanometer abzusenken
•  Würdigung spezieller Anforderungen an szenische Weißlichtquellen, z. B. Effizienzeinbußen bei hoher Leistungsdichte, Farbtemperatur < 2700K, sehr hoher CRI
• Ergänzung der ausgenommenen Sockeltypen

 

Zudem fordern die Beleuchter weitere Ausnahmen für bestimmte Typen von Halogenlampen, so dass diese weiter eingesetzt werden dürfen. Ein Verzicht auf diese Leuchtmittel würde die kreative Freiheit der europäischen Produktionen einschränken. Zu den europäischen Kinofilmen, die davon betroffen gewesen wären, gehören beispielsweise der französische Oscar-Vorschlag La douleur von Emmanuel Finkiel, der diesjährige Europäische Filmpreis-Gewinner Cold War – Der Breitengrad der Liebe von Pawel Pawlikowski, das französische Scheidungsdrama Jusqu’à la Garde (Nach dem Urteil) von Xavier Legrand sowie der deutsche Kinofilm Ballon von Michael Herbig.

 

Die EFADs, ein Zusammenschluss nationaler Filmförderungsinstitutionen aus 31 Ländern, haben die Europäische Kommission zusamem mit anderen europäischen Organisationen wie dem europäischen Regieverband FERA, der Künstlervereinigung  PEARLE und der Kreativen-Platform Creativity Works! aufgefordert, die Liste der Ausnahmen in der EU-Verordnung zu erweitern, um nicht die Interessen der Kreativen, der Branche und des Publikums zu verletzen. Die Ökodesign-Verordnung für Leuchtmittel soll im September 2021 in Kraft treten. Dabei soll grundsätzlich der Bestandsschutz gelten, so dass sämtliche Leuchtmittel, die bis September 2021 in den Handel gebracht worden oder bereits  im Einsatz sind, auch künftig weiterverwendet werden dürfen.

 

Foto: Schorchel1982/ Pixabay

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