
Das novellierte Filmförderungsgesetzes (FFG 2025) tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat das FFG in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 verabschiedet. Nach Tagen und Wochen der Unsicherheit hat diese Entscheidung für große Erleichterung in der deutschen Filmbranche gesorgt. Das FFG stellt die erste Säule einer umfassenden Förderreform dar. Zu den weiteren Säulen dieses Konzepts gehören Investitionsverpflichtungen sowie Steuerabschreibungen. Aufgrund der Beendigung der Regierungskoalition und den vorgezogenen Neuwahlen können beide Gesetzesvorlagen nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden.
Dank der Einigung der bisherigen Regierungsparteien, SPD, Grüne und FDP konnte die erste Säule der Förderreform in letzter Minute Donnerstagnacht vor Heiligabend verabschiedet werden. Die Verabschiedung der FFG-Novelle besitzt für die deutsche Filmbranche höchste Priorität, weil damit die Filmförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) gesichert ist. Ab Jahresbeginn wird zudem die bisherige kulturelle Filmförderung der BKM in das Förderportfolio der FFA integriert. Damit erweitert sich der Zuständigkeitsbereich der FFA, die mit der Filmförderung nach dem novellierten FFG, der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes, dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) alle Filmförderungsprogramme auf Bundesebene verantwortet.
„Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das novellierte Filmförderungsgesetz beschlossen haben. Damit tritt eine zentrale Säule der Filmreform in Kraft, die von der Filmwirtschaft dringend benötigt wird“, sagt Peter Dinges, Vorstand der FFA. „Die Bündelung der Bundesfilmförderung unter dem Dach der FFA, schnellere und transparentere Förderverfahren und eine Stärkung der Selbstverwaltung der FFA sind eine gute Voraussetzung dafür, dass Filmwirtschaft und Politik gemeinsam nun auch die weiteren notwendigen Reformschritte, insbesondere auch die Etablierung eines international wettbewerbsfähigen Anreizmodells, rasch angehen können. Die modernisierte FFA steht bereit, dies nach Kräften zu unterstützen.“
Mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2025 wird die abgabefinanzierte FFA-Film- und -Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben: Ein Film sammelt nach bestimmten Kriterien Referenzpunkte, für deren Wert Fördergelder zunächst zuerkannt und dann verwendet werden können. Als Neuerung des FFG 2025 werden künftig auch Drehbuchautor:innen und Regisseur:innen an Referenzmitteln beteiligt. Für die Kinoförderung legt die FFA das Verfahren durch eine Richtlinie fest, über Förderungen durch den Minoritären Koproduktionsfonds, nach dem deutsch-französischen Filmabkommen und durch das Förderprogramm Filmerbe entscheiden weiterhin Kommissionen.
Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, hat angekündigt, die Förderquoten von DFFF und GMPF auf 30 Prozent anzuheben.„Die deutsche Filmbranche steht in einem harten internationalen Wettbewerb", betont der Bundesfinanzminister Jörg Kukies, der die Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 2025 anpassen will. "Hervorragende Filmemacherinnen und Filmemacher brauchen gute Rahmenbedingungen."
„Was für ein Meilenstein für die deutsche Film- und Fernsehbranche", betont Björn Böhning, CEO der Produktionsallianz. Der Produzentenverband bewertet die Erhöhung der bestehenden Förderung des Bundes auf 30 Prozent ohne Kappungsgrenze als ein hervorragendes Signal für die Produktionsunternehmen und Studios in Deutschland. Für die Produktionsallianz betrachtet das neue FFG als wichtigen Schritt im Zuge der Förderreform.
Der Produzent:innenverband betrachtet das neue FFG ebenfalls als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem neu strukturierten Fördersystem. Die unabhängigen Produzentinnen kritisieren jedoch die Änderungen, welche die FDP in letzter Minute durchgesetzt hat. "Wir bedauern, dass im FFG nun die Belange der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion, Antidiskriminierung und Nachhaltigkeit in der Film- und Kinowirtschaft keine angemessene Berücksichtigung finden", sagt Alexandra Krampe, Vorstandsmitglied des Produzent:innenverbandes.
Die Anreizförderung durch den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF bleibt im Jahr 2025 bestehen. Zum 1. Februar wird die Förderquote einheitlich auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben. „Die Erhöhung der Förderquote bei DFFF und GMPF ist eine gute Nachricht für die deutschen Filmschaffenden", sagt Peter Dinges. "Bis zur Einführung eines echten Zulagengesetzes hilft sie dabei, dass der Filmstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Bedingungen für Filmproduktionen besser mithalten kann.“
Foto: © Marc Beckmann/Deutscher Bundestag