Einheitliche ökologische Produktionsstandards

Die Einhaltung von ökologischen Standards soll ab dem 1. Juli 2023 soll bundesweit Voraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sein, wie die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, auf dem Deutschen Produzententag zum Auftakt der Berlinale verkündete. Die Filmförderungsanstalt (FFA), die Filmförderungen der Länder und der Arbeitskreis „Green Shooting“, dem unter anderem ein Großteil der deutschen Fernsehsender und VoD-Dienste sowie Film/TV-Produktionsfirmen und -verbände angehören, haben sich auf bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion in ganz Deutschland verständigt.

 

Um den Standards zu entsprechen, müssen in allen Produktionsschritten und in allen Bereichen einer audiovisuellen Produktion vom Energieeinsatz und der Energienutzung bis zur Unterbringung,  Verpflegung und Mobilität der Crews konkrete Vorgaben eingehalten werden, um  CO2-Emissionen und Ressourcenverbräuche zu reduzieren. Die ökologischen Standards basieren auf den zum 1. Januar 2022 veröffentlichten ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting“, die evaluiert und den neuesten Entwicklungen in der Produktionspraxis angepasst wurden, sowie auf den Erfahrungen aus einem „Reallabor“. Dieses wurde 2022 im Auftrag der Kulturstaatsministerin und der Filmförderungen der Länder von dem wissenschaftlichen Institut Ökopol vorgenommen. Neu hinzu gekommen ist, dass in der Postproduktion Ökostrom bezogen werden muss.

 

„Die Einführungsphase der ökologischen Standards beginnt ab sofort in einem großen Bündnis von deutschen Fernsehsendern, VoD-Diensten, Produktionsfirmen und Filmförderungen. Spätestens ab dem 1. Juli 2023 soll die Einhaltung der neuen ökologischen Standards bundesweit Voraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sein. Die Film- und Medienproduktion in Deutschland leistet schon seit Jahren Pionierarbeit beim Thema Umwelt- und Klimaschutz", erklärte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth. "Diese progressive Kraft gilt es, strukturell in die Fläche zu bringen. Daher setzen wir mit der Vereinbarung ökologischer Standards erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für den gesamten Produktionsstandort Deutschland. Auch vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Klimakrise danke ich allen Beteiligten für diesen gemeinsamen Aufbruch in die Zukunft des grünen Films sehr.“

 

„Eine breite Allianz aus Branche und Förderern vereinbart heute für die unterschiedlichsten audiovisuellen Produktionen, ob für die TV-Show oder den geförderten Kinospielfilm, bundesweit dieselben ökologischen Standards.", betonte Carl Bergengruen, Geschäftsführer der baden-württembergischen Filmförderung MFG und Leiter des Arbeitskreises „Green Shooting. "Das ist gut für die Produktionsfirmen, die damit überall wissen, woran sie sich halten müssen, und es ist gut für die Umwelt.“ Die ökologischen Standards sind als lernendes System konzipiert und sollen fortlaufend evaluiert werden, um sie an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, an klima- und umweltrelevante Entwicklungen sowie an die Verfügbarkeiten am Markt anzupassen.

 

Für die Einhaltung der ökologischen Standards kann die jeweilige Produktion das Label „Green Motion“ beantragen und zum Beispiel im Abspann und zu Promotionszwecken verwenden. Die ökologischen Standards werden in regelmäßigen Abständen von einem Nachhaltigkeitsboard, in dem der Arbeitskreis „Green Shooting“ und die Bundes- und Länderförderer paritätisch vertreten sind, evaluiert und bei Bedarf zum Beispiel an neue technische Entwicklungen angepasst.

 

Fotos: © Severin Wohlleben/Deutscher Produzententag

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