Klimapolitik in Belém, Brüssel und Berlin

Während bei der 30. UN-Klimakonferenz in Belém bis zum 21. November über Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes verhandelt wird, rudert die EU bei ihren ambitionierten Klimazielen wieder zurück. Das Europa-Parlament ist dem Kommissionsvorschlag gefolgt, das EU-Klimagesetz zu ändern und ein neues EU-Klimaziel für 2040 festzulegen, das eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 um 90 Prozent vorsieht. Ab 2036 soll es möglich sein, bis zu fünf Prozent der Netto-Emissionen durch den Erwerb von Emissionsgutschriften in Drittstaaten auszulagern. Der Wissenschaftliche Beirat der EU zum Klimawandel hatte eine Emissionsreduktion von 90 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2040 gefordert, die im Inland erfolgen müsse und nicht in andere Länder ausgelagert werden solle.

 

Die Zielsetzungen des Pariser Klima-Abkommen, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, war 2015 beim COP 21 von 195 Staaten beschlossen worden. Den Vereinten Nationen zufolge steuert die Erde zum Ende des Jahrhunderts inzwischen auf etwa 2,8 Grad Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu. Sofern die Länder ihre nationalen Klimaschutzpläne umsetzen und aus Kohle, Öl und Gas aussteigen, ließe sich die Erderwärmung eindämmen.

 

Als ein zentrales Instrument europäischer Klimapolitik sollte 2027 das EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS 2) eingeführt werden, das auf 2028 verschoben worden ist. Durch die Einführung des ETS 2 wird die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Gas, Heizöl und Benzin teurer, da für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entsteht, ein Emissionszertifikat erworben werden muss. Durch die jährliche Reduzierung der Zertifikate soll der Ausstoß von Treibhausgasen langfristig gesenkt werden.

 

Bei der Abstimmung im Europa-Parlament über das von der EU-Kommission vorgeschlagene sogenannte Omnibuspaket I hat die Fraktion der Unionsparteien mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stark abgeschwächt, die Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verpflichten. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur für große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gelten. Die Standards zur sozialen und ökologischen Berichterstattung sollen reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern. Eine branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.

 

Das europäische Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten übernehmen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese Unternehmen sind nicht gefordert, systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sondern können sich auf bereits verfügbare Daten stützen. Zudem müssen die Unternehmen künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten sollen Verstöße auf nationaler und nicht auf EU-Ebene geahndet werden.

 

Die massive Abschwächung der verbindlichen Umwelt- und Menschenrechtsstandards werden scharf von zahlreichen Umweltverbänden kritisiert. Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch warnt, dass diese Entscheidung die Glaubwürdigkeit der EU als globaler Vorreiterin für Menschenrechte und nachhaltiges Wirtschaften beschädigt. Die Verwässerungen bei den Haftungsregelungen, bei der Verantwortung entlang der Lieferkette und bei der Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen setzten ein falsches Signal.

 

Die Entscheidung der deutschen Regierungskoalition, die Luftverkehrssteuer zu senken, bezeichnet German Watch als “ökologischen Irrsinn”. “Bereits heute ist der Luftverkehr für mehr als acht Prozent der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich – ohne über eine tragfähige Strategie zur Minderung der Treibhausgase zu verfügen”, erklärt Anja Köhne, Luftverkehrsexpertin von Germanwatch. Der starke Rückgang des innerdeutschen Luftverkehrs, der aus ökologischer Sicht zu begrüßen ist, liegt unter anderem an Verhaltensänderungen bei Geschäftsreisen. Auch in der Filmbranche ist die Anzahl der innerdeutschen Flüge durch Selbstverpflichtungserklärungen und die Anforderungen der ökologischen Produktionsstandards erheblich zurückgegangen.

 

Der Anteil innerdeutscher Flüge beträgt 47 Prozent und ohne die Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München sogar nur 17 Prozent des Vor-Corona-Niveaus. „Die Koalition hat den falschen Behauptungen der Luftverkehrswirtschaft nachgegeben und der ohnehin schon hoch subventionierten Branche ein weiteres Steuergeschenk von mehr als 350 Millionen Euro gemacht”, kommentiert Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF).

 

Foto: © Pixabay, Shutterstock

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