Update der Ökologischen Standards 


Zum 1. November 2025 gilt für alle mit Bundes- oder Ländermitteln geförderten deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen die neue Fassung der Ökologischen Standards, auf die sich der Arbeitskreis Green Shooting und die Bundes- und Länderförderungen geeinigt haben. Die Einhaltung der ökologischen Standards ist seit 2023 eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln im Filmbereich. Darüber hinaus werden die Standards im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Branchenakteuren angewendet. Dadurch werden die ökologischen Anforderungen systematisch in die Planung, Umsetzung und Nachbereitung von Filmproduktionen integriert.

 

Im Zuge des Evaluationsprozesses der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen ist die Anzahl der Muss-Vorgaben von 22 auf 25 erhöht worden, um das Ambitionsniveau zu erhöhen. Bei der Anpassung der Anforderungen müssen die Verfügbarkeiten am Markt, der aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik sowie klima- und umweltrelevante Entwicklungen berücksichtigt werden. Mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der Anforderungen wird ein Nachhaltigkeitsboard betraut, das paritätisch mit Vertretern des Green Shooting-Arbeitskreises und der Bundes- und Länderförderungen besetzt ist.

 

Die Einhaltung der ökologischen Standardswird wird durch eine einheitliche Nachweisführung sichergestellt. Die ökologischen Standards sind  in fünf Handlungsfelder unterteilt, die sich in allgemeine Vorgaben, Energieeinsatz- und -nutzung, Personen und Materialtransport, Unterbringung und Verpflegung sowie Materialeinsatz- und -nutzung gliedern. Eine Produktion ist gefordert, 25 Muss-Kriterien zu erfüllen. Von diesen Vorgaben sind maximal sechs Abweichungen erlaubt.

 

Eine Änderung betrifft den Einsatz von Generatoren zur Stromversorgung am Set. Die Produktionen sind grundsätzlich gefordert, ihren Strom aus dem Festnetz zu beziehen. Bei Drehs on location, wo kein technisch geeigneter Netzanschluss vorhanden oder per Kabel über 100 Meter entfernt ist, dürfen Generatoren verwendet werden. In diesem Fall sind Hybrid- und Gasgeneratoren  sowie mobile Stromspeichersysteme zugelassen. Diesel-Generatoren dürfen nur eigesetzt werden, sofern sie über die Abgasnorm Stage IIIA mit Partikelfilter verfügen. Als weitere Ausnahme erlaubt sind Generatoren, die ausschließlich mit HVO-Kraftstoff (Hydrotreated Vegetable Oil) betrieben werden.

 

Im Bereich Lichttechnik sind die Vorgaben leicht gelockert worden. Generell müssen ausschließlich energieeffiziente Lichtquellen wie beispielsweise LED-Scheinwerfer bei Studioproduktionen eingesetzt werden. Lichtquellen auf Basis von Glühlampen und Halogenstrahlern sind hingegen nicht zugelassen. Der Realitätscheck hat gezeigt, dass sich diese Anforderungen in der Praxis mitunter als schwierig erweisen. Daher können in künstlerisch begründeten Ausnahmefällen Dedolights und andere Halogen-Kleinscheinwerfer bis 300 Watt Leistung, Halogen-Verfolger, Halogen-Projektoren sowie Halogen-Profilscheinwerfer verwendet werden.

 

Um die Kreislaufwirtschaft bei der Beschaffung von Kulissen- und Dekomaterial anzukurbeln, müssen bei neu beschafften Materialien für die Ausstattung mindestens zwanzig Prozent dieser Materialien aus Rezyklaten bestehen oder schon einmal zum Einsatz gekommen sein. Eine weitere neue Muss-Vorgabe bezieht sich auf die ressourcenschonende Entsorgung von Kulissen und Dekorationen. Materialien, die nicht wiederverwendet werden, müssen zum Recycling in die entsprechenden Fraktionen getrennt werden.

 

Dem Umweltbundesamt zufolge werden in Deutschland nur sechzig Prozent der gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt, von denen nur etwa fünfzig Prozent die technischen Anforderungen der Vorbehandlungs- bzw. Sortieranlagen erfüllen. Um diese Defizite zu beheben, soll 2026 eine Neuregelung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft treten.

 

Foto: © Kirill Livshitskiy/Shutterstock, Scarc/Shutterstock, Dedo Weigert Film, Jan-Marco Gessinger/Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert